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Werberichtlinien

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für alle Werbeinhalte, die auf dem BilliardOS-Tablet-Netzwerk ausgespielt werden. Sie gelten für Werbepartner, Agenturen und Dritte, die Werbeflächen auf BilliardOS-Tablets buchen. Mit der Buchung erkennt der Werbepartner diese Richtlinien an.

2. Prohibitive Inhalte

Folgende Inhalte werden nicht ausgespielt:

  • Inhalte, die gegen geltendes deutsches oder europäisches Recht verstoßen
  • Inhalte, die gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) oder die UCP-Richtlinie verstoßen
  • Irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG (unwahre oder nicht belegbare Behauptungen)
  • Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten
  • Werbung für Medikamente, die der Verschreibungspflicht unterliegen
  • Werbung mit politischen, religiösen oder extremistischen Inhalten
  • Inhalte mit pornografischen oder sexuell expliziten Darstellungen
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung verherrlichen oder dazu aufrufen
  • Werbung, die ohne Zustimmung Dritter deren Marken, Logos oder Rechte verwendet
  • Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, die den Jugendschutz (JuSchG) verletzen

Alkoholwerbung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen des § 6 JMStV entspricht (keine Verharmlosung, keine Darstellung von Minderjährigen, keine Aufforderung zum übermäßigen Konsum).

3. Content-Prüfung

Jedes Creative wird von BilliardOS vor Veröffentlichung geprüft. Der Werbepartner liefert Banner, Video oder QR-Code. BilliardOS prüft auf Einhaltung dieser Richtlinien, geltendes Recht und technische Eignung. Der Werbepartner erhält eine schriftliche Bestätigung, bevor die Werbung live geht. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung des Creatives.

4. Takedown

Wenn ein Werbeinhalt nach Veröffentlichung gegen diese Richtlinien, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt, wird er innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung oder Meldung von den Tablets entfernt. Der Werbepartner wird schriftlich informiert. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. illegaler Inhalt) erfolgt der Takedown sofort.

5. Veto-Recht der Venue-Betreiber

Venue-Betreiber können bestimmte Werbekategorien oder einzelne Sponsoren für ihre Standorte ablehnen. BilliardOS dokumentiert diese Veto-Entscheidungen und stellt sicher, dass die abgelehnten Inhalte nicht auf den Tablets des jeweiligen Standorts ausgespielt werden. Das Veto-Recht gilt sowohl für die kostenlose Pilotphase als auch für die laufende Zusammenarbeit.

6. Werbekennzeichnung

Jede Werbeeinblendung auf den Tablets ist mit einem sichtbaren „Werbung" Label gekennzeichnet. Dieses Label bleibt während der gesamten Dauer der Werbeeinblendung sichtbar und ist nicht wegklickbar oder ausblendbar. Dies entspricht den Anforderungen des Medienstaatsvertrags (§ 8 MStV) und der UCP-Richtlinie (Art. 7 UCP-RL). Sponsoring wird als „Sponsored by" oder „Präsentiert von" gekennzeichnet.

7. Konkurrenz-Ausschluss

Auf Wunsch sichert BilliardOS einem Werbepartner einen Konkurrenz-Ausschluss für dessen Branche pro Standort zu. Das bedeutet: kein direkter Wettbewerber im selben Werbe-Slot am selben Standort. Die Verfügbarkeit richtet sich nach Standort und Buchungsvolumen.

8. Meldung illegaler Inhalte (DSA)

Wenn du einen Werbeinhalt auf BilliardOS-Tablets als illegal einstufst, melde ihn uns. Beschreibe den Inhalt, den Standort und den Grund deiner Meldung. Wir prüfen jede Meldung und entfernen illegale Inhalte unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Melde illegalen Inhalt per E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „DSA-Meldung".

9. Änderungen dieser Richtlinien

BilliardOS behält sich vor, diese Richtlinien anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Werbepartner werden über wesentliche Änderungen schriftlich informiert. Stand: August 2026.